Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.dacs-bund.de veröffentlichte Webseite der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Anforderungen aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden, teilweise vereinbar.

Eine Prüfung steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus. Nach Durchführung der Prüfung werden die bestehenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen nachstehend aufgeführt.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.12.2024 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem BGG stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per: